Tarif gemäss Art. 7., KLV Absatz 2
Freischaffende Pflegefachkräfte rechnen Ihre Leistungen nach den geltenden Krankenkassentarifen direkt mit der Kasse ab. Damit unsere Leistungen bezahlt werden, arbeiten wir mit einer ärztlichen Verordnung, welche ich für Sie organisiere. Zusätzlich seit 2012 werden wir von der zuständigen Wohngemeinde subventioniert.
Die Tarife sind festgelegt durch den Kanton und Bund und werden durch eine Clearingstelle beim Kanton abgerechnet.
Sie als Patient haben damit nichts zu tun.
Sämtliche Leistungen der Grund- und Behandlungspflege werden von allen Krankenkassen (Grundversicherung) übernommen.
Alle ambulanten Pflegeanbieter auch die öffentliche Spitex müssen Ihnen jedoch eine Patientenbeteiligung im Kanton Aargau von maximal 15.95 CHF, im Kanton Zürich von maximal 7.65 CHF am Tag an den Pflegekosten verrechnen. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Transparente Abrechnung
Ich lege grossen Wert darauf, dass Pflegeleistungen transparent und fair abzurechnen sind. Meine Leistungen werden direkt über die Krankenkasse zu den geltenden Tarifen abgerechnet. So können Sie sicher sein, dass alle erbrachten Leistungen angemessen vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit einer ärztlichen Verordnung, um sicherzustellen, dass sämtliche Anforderungen und Regelungen eingehalten werden.